Häufig gestellte Fragen / FAQ

Um im Vorfeld etwas Licht ins Dunkel zu bringen, finden Sie hier häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten. Wir hoffen, dass Ihnen dadurch klarer wird, welcher Container für Sie der richtige ist.

Welche Container kann ich bei Ihnen bestellen?
  • Abrollcontainer in den Größen von 6m³ - 28m³
  • Abrollcontainer mit Deckel und einem Volumen von 8m³
  • Abrollcontainer mit Ladeluken mit einem Volumen von 15m³
  • Abrollcontainer extra schmal mit Breite von nur 1,90 Meter(außen) statt 2,50 Meter(außen) bei einem Volumen von 8m³
Was ist ein Abrollcontainer?

Ein Abrollcontainer wird mit einem Greifarm nach hinten vom LKW abgerollt.
Alle unsere Abroller haben hinten zwei Flügeltüren, damit der Container bequem, z. B. mit der Schubkarre, beladen werden kann.
Die geringe Wandungshöhe von 0,75 Meter bei unseren 6 m³, 8m³ und 9,5 m³ Abrollern (außer 8m³ schmal), ermöglicht auch eine bequeme Beladung über die Containerwand.
Durch die rechtwinklige Bauform bieten die Abroller mehr Fläche als z. B. ein Absetzcontainer mit meist schrägen Wänden.

Wieviel Platz wird für die Anlieferung benötigt?

Die Durchfahrtshöhe unserer Containerfahrzeuge beträgt 4 Meter. Die Durchfahrtsbreite liegt bei ca. 3 Metern.
Da der Container nach hinten abgerollt wird, benötigen wir ca. drei Fahrzeuglängen (ca. 15 Meter) um den Container parallel zur Straße abzustellen.
Wir liefern mit unseren 3-Achser-LKW (26 Tonnen) aus, entsprechend ist auf genügend Rangierfläche zu achten.
Bitte beachten Sie auch, dass die Zufahrt zum Aufstellort für den LKW geeignet ist.

Wo können Abrollcontainer aufgestellt werden?

Unsere Abrollcontainer können sowohl auf Privatgrund als auch im öffentlichen Bereich aufgestellt werden.
Für den öffentlichen Bereich benötigen Sie gegebenenfalls eine Sondergenehmigung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dieses gilt nicht für Kiel, Preetz, hier haben wir eine Jahresgenehmigung für die Nutzung der öffentlichen Fläche.

Der Standort muss so gewählt werden, dass wir den Verkehr nicht behindern, das gilt insbesondere auch für Feuerwehrzufahrten.

Als Faustregel gilt, dass Container überall dort aufgestellt werden können, wo PKW parken dürfen.
Achtung! Bei gebührenpflichtigen Parkplätzen (Parkuhr, Parkschein usw.) ist immer eine Sondergenehmigung durch die Stadt oder Gemeinde notwendig.
Es wird ein fester Untergrund benötigt, Gehwegplatten oder Rasenflächen sind meistens nicht geeignet

Wie kann ich bei Ihnen einen Container bestellen?

Telefonisch unter 04307 – 82 8888
Per E-Mail unter info@absolut-container.de
Per Fax unter 04307 – 82 8899

Wird der Container automatisch wieder abgeholt?

Nein. Im Containerpreis sind sieben Tage Standzeit inklusive. Das heißt jedoch nicht, dass wir den Container automatisch nach dieser Zeit wieder abholen. Sie teilen uns entweder bei der Bestellung bereits den Abholtermin mit oder melden den Container telefonisch oder per E-Mail frei, dann holen wir den Container spätestens nach einem Werktag wieder ab. Bitte achten Sie darauf, dass der Container zum Abholtermin zugänglich ist.

Wie hoch darf der Container beladen werden?

Der Container darf bis zur Oberkante der Seitenwände beladen werden. Zum Transport wird ein Netz über die Ladung gespannt, dieses drückt allerdings den Inhalt nicht nach unten, sondern ist nur dafür da, dass der Inhalt beim Anheben und während der Fahrt nicht aus dem Container fällt. Weiterhin ist es nicht erlaubt, die Seitenwände (z. B. durch Holzplatten) selbstständig zu erhöhen.

Liefern Sie auch am Wochenende Container aus?

Nein, wir transportieren die Container nur an Werktagen von Montag bis Freitag.

Wer deklariert den Inhalt des Containers?

Bei Bestellung geben Sie an, was Sie zu entsorgen haben. Das von Ihnen genannte „Transportmaterial“ wird auf dem Lieferschein vermerkt. Bei der Containerabholung kann unser Fahrer nur oberflächlich die Richtigkeit des Inhaltes kontrollieren. Sollte der Containerinhalt nicht mit dem vermerkten Transportmaterial übereinstimmen, wird Sie unser Fahrer darauf ansprechen. Wenn die Fehlbefüllung erst nach dem Abkippen auf dem Abfallwirtschaftshof erkennbar ist, wird der tatsächliche Inhalt in Rechnung gestellt. Wir weisen darauf hin, dass durch eine Fehlbefüllung erhebliche Mehrkosten entstehen können.

Wann sollte ich meinen Abfall trennen?

Wenn Sie größere Mengen unterschiedlicher Abfälle entsorgen müssen, bietet es sich in der Regel an, mehrere Container für die unterschiedlichen Abfälle zu bestellen. Zwar fallen dann mehr Mietgebühren für die Container an, jedoch reduzieren sich durch die Trennung der Abfälle die Entsorgungskosten. Für nähere Informationen über unsere Containermieten und Entsorgungskosten besuchen Sie unser Informationsportal. Generell sollten Abfälle IMMER getrennt entsorgt werden, wenn dieses technisch und wirtschaftlich möglich ist.

Wie kann eine Mitbenutzung Dritter verhindert werden?

Folgende Punkte können ein unerlaubtes Befüllen des Containers durch Dritte erschweren:

  • Wenn irgendwie möglich, wählen Sie einen Stellplatz auf einem Privatgrundstück.
  • Lassen Sie den Abrollcontainer so kurz wie möglich stehen. In vielen Fällen ist es möglich, dass wir den Container am Morgen stellen und Ihn nach Vereinbarung am Nachmittag wieder abholen.
  • Sollte der Container an der Straße stehen, sichern Sie diesen eventuell mit einem Bauzaun.
  • Entscheiden Sie sich für einen unserer Deckelcontainer.

 Jedoch hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass der Behälter vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt ist.

Sie haben weitere Fragen ? Rufen Sie uns gerne an

04307 - 828888

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